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Recht & Lenkzeiten

Muss ich für meinen Sprinter Maut zahlen? Klartext 2026

Seit Juli 2024 gilt die LKW-Maut ab 3,5 Tonnen. Ob dein Sprinter zahlen muss, hängt an einer Zahl im Fahrzeugschein - und Ablasten hilft nicht.

von TourlyOne

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22. Juli 2026|10 Min. Lesezeit
Weißer Transporter auf der Autobahn, im Vordergrund ein Mautbrücken-Sensor

Maut für den Sprinter? Bis vor Kurzem war das kein Thema. Die LKW-Maut fing bei 7,5 Tonnen an, und dein Transporter liegt weit darunter. Seit dem 1. Juli 2024 stimmt das nicht mehr für jeden.

Die Grenze ist auf 3,5 Tonnen gerutscht. In den Nachrichten liest du "Maut jetzt schon für Transporter", und die Verunsicherung ist groß. Muss ich zahlen? Muss ich ein Gerät einbauen? Wird jede Fahrt teurer?

Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl in deinem Fahrzeugschein. Diesen Artikel liest du in fünf Minuten. Danach weißt du, ob deine Sprinter betroffen sind, was Ablasten wirklich bringt und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Muss ich jetzt Maut zahlen? Die kurze Antwort

Für die meisten Sprinter: nein. Mautpflichtig sind nur Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Ein klassischer Sprinter-Kasten hat genau 3.500 kg und bleibt damit frei. Betroffen sind die schweren Varianten über 3,5 Tonnen, und auch nur, wenn sie Güter befördern.

Ob dein Fahrzeug dazugehört, steht in Feld F.1 deines Fahrzeugscheins. Diese eine Zahl entscheidet. Der Rest ist die Frage, wie du sie richtig liest und welche Fallen drumherum lauern.

Was hat sich bei der Maut geändert?

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die LKW-Maut in Deutschland schon ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Vorher begann die Pflicht erst bei 7,5 Tonnen. Damit rutschen viele schwere Transporter neu in die Maut, während leichte Sprinter bis 3,5 Tonnen weiter frei bleiben.

Die Straßennutzungsgebühr, die vorher fast nur klassische Lkw betraf, trifft seitdem auch einen Teil der Transporterflotte. Die Absenkung geht auf eine EU-Vorgabe zurück und wurde im Bundesfernstraßenmautgesetz umgesetzt. Betroffen sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 und unter 7,5 Tonnen, mit denen du Güter beförderst. Die Maut fällt auf Autobahnen und Bundesstraßen an, nicht auf jeder Straße.

Wichtig ist die Betonung auf "über 3,5 Tonnen". Ein Fahrzeug mit genau 3.500 kg ist nicht betroffen. Erst ab 3.501 kg greift die Pflicht. Das klingt nach Haarspalterei, entscheidet bei einem Sprinter aber über hunderte oder tausende Euro im Jahr.

Woran erkenne ich, ob mein Sprinter betroffen ist?

Du erkennst es an Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein. Dort steht die technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Ist der Wert 3.500 oder kleiner, ist das Fahrzeug mautfrei. Steht dort mehr, zum Beispiel 4.100 oder 5.000, ist es mautpflichtig, sobald du damit Güter beförderst.

Geh dafür einmal deine Flotte durch. Es kostet zehn Minuten und du weißt danach genau, welche Fahrzeuge betroffen sind.

Fahrer prüft den Fahrzeugschein am offenen Transporter, Blick auf das Dokument
Feld F.1 im Fahrzeugschein entscheidet: technisch zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bedeutet mautpflichtig.

So gehst du jedes Fahrzeug durch:

  1. Fahrzeugschein raussuchen (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Feld F.1 ansehen. Das ist die technisch zulässige Gesamtmasse.
  2. Wert prüfen. 3.500 kg oder weniger: mautfrei, fertig. Mehr als 3.500 kg: weiterlesen bei Schritt 3.
  3. Nutzung prüfen. Befördert das Fahrzeug Güter (gewerblich oder im eigenen Werkverkehr)? Wenn ja, ist es mautpflichtig, außer die Handwerkerausnahme greift (siehe unten).

Trag das Ergebnis am besten direkt in deine Fahrzeugliste ein. Dann musst du diese Prüfung nur einmal machen und nicht bei jeder neuen Tour aufs Neue grübeln.

Hilft es, den Sprinter auf 3,5 Tonnen abzulasten?

Nein. Das ist die häufigste teure Fehlannahme. Die Maut richtet sich nach der technisch zulässigen Gesamtmasse in Feld F.1, und das ist der Herstellerwert. Wenn du dein Fahrzeug ablastest, änderst du nur das eingetragene zulässige Gesamtgewicht in Feld F.2. Feld F.1 bleibt, wie es ist.

Heißt konkret: Ein 5-Tonnen-Sprinter, den du auf 3,5 Tonnen ablasten lässt, zeigt im Schein dann 3.500 kg als zulässiges Gesamtgewicht. In Feld F.1 stehen aber weiter die 5.000 kg des Herstellers. Für die Maut zählt genau dieser Wert. Das Fahrzeug bleibt mautpflichtig.

Kurz gemerkt: Für die Maut zählt der Herstellerwert (Feld F.1), nicht das eingetragene Gewicht (Feld F.2). Ablasten spart Steuer oder Führerscheinklasse, aber keine Maut.

Wer also mit dem Gedanken spielt, sich die Maut durch Ablasten zu sparen, sollte das Geld für den Werkstatttermin lieber behalten. Für die Maut bringt es nichts.

Gilt die Handwerkerausnahme auch für mich?

Wenn du Kurier-, Paket- oder Speditionsfahrten machst, dann nein. Die Handwerkerausnahme befreit Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nur dann, wenn ein Handwerksbetrieb eigenes Material, Werkzeug oder selbst hergestellte Güter transportiert. Transportfahrten für Dritte sind ausdrücklich ausgenommen. Für die typische Transport- oder Kurierflotte greift die Ausnahme also nicht.

Das trifft die typische Sprinter-Flotte hart. Ein Betrieb, der Pakete für einen Paketdienst fährt oder Waren für Kunden ausliefert, macht genau das, was die Ausnahme nicht abdeckt: gewerblichen Gütertransport für andere. Die Ausnahme ist für den Maler gedacht, der sein Gerüst und seine Farbe zur Baustelle bringt, nicht für den Frachtführer.

Ein echter Handwerksbetrieb mit passendem Fahrzeug meldet die Handwerksfahrzeuge bei Toll Collect an und weist bei einer Kontrolle Handwerkskarte, Gewerbekarte oder Gewerbeanmeldung vor. Auch die Leer- und Rückfahrt im direkten Zusammenhang bleibt dann frei. Für Speditionen und KEP-Betriebe ist dieser Weg aber verschlossen.

Was kostet die Maut für einen Transporter?

Für die Klasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen liegt der Mautsatz je nach Abgas- und CO2-Klasse grob zwischen 15 und 25 Cent pro Kilometer. Bezahlt wird nur für Kilometer auf Autobahnen und Bundesstraßen, nicht für die Fahrt durch die Stadt oder über Landstraßen. Die verbindlichen Sätze stehen bei Toll Collect.

Ein Rechenbeispiel für einen Betrieb mit zwölf Transportern in Niedersachsen. Angenommen, einer davon ist ein 5-Tonnen-Sprinter im Verteilerverkehr:

  • Jahresfahrleistung: 30.000 km
  • Davon auf mautpflichtigen Straßen (Autobahn und Bundesstraße): rund 20.000 km
  • Beispiel-Mautsatz: 19 Cent pro Kilometer
  • Maut pro Jahr: 20.000 km x 0,19 Euro = 3.800 Euro je Fahrzeug

Faustformel: Pro 10.000 mautpflichtige Kilometer zahlst du für einen mautpflichtigen Transporter rund 1.900 Euro Maut (bei etwa 19 Cent pro Kilometer). Bei zwei solchen Fahrzeugen bist du schnell im fünfstelligen Bereich pro Jahr.

Diese Fälle zeigen, wer zahlt und wer nicht:

Fahrzeug und EinsatzFeld F.1Maut?
Sprinter-Kasten, Paketauslieferung3.500 kgnein, mautfrei
Auf 3,5 t abgelasteter 5-Tonner, Spedition5.000 kgja, Ablasten hilft nicht
4,1-Tonnen-Koffer, Möbelauslieferung für Kunden4.100 kgja, mautpflichtig
5-Tonnen-Transporter eines Malerbetriebs, eigenes Material5.000 kgnein, Handwerkerausnahme
Reiner Elektro-Transporter, 4,25 t4.250 kgnein, bis 2031 befreit

Wer schwere Fahrzeuge fährt, sollte die Maut fest in seine Kilometerkosten einrechnen. Sie ist kein Randposten, sondern ein echter Kostenblock pro gefahrenem Kilometer.

Sind Elektro-Transporter von der Maut befreit?

Ja. Emissionsfreie Fahrzeuge, also batterieelektrische und wasserstoffbetriebene, sind bis zum 30. Juni 2031 komplett von der Maut befreit. Diese Befreiung wurde eigens über das Jahr 2025 hinaus verlängert. Elektro-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind sogar unbefristet mautfrei. Für einen schweren E-Transporter ist das über die Jahre ein spürbarer Kostenvorteil.

Ab dem 1. Juli 2031 ist vorgesehen, dass emissionsfreie Fahrzeuge einen reduzierten Infrastruktur-Mautsatz zahlen, voraussichtlich rund ein Viertel des normalen Satzes. Bis dahin fahren sie mautfrei. Für die schweren Transporter über 3,5 Tonnen kann das ein handfestes Argument sein, wenn ohnehin eine Neuanschaffung ansteht. Ob sich der Umstieg für dich rechnet, haben wir in Lohnt sich ein E-Transporter? durchgerechnet.

Wie buche ich ein und was droht bei Verstoß?

Für mautpflichtige Fahrzeuge musst du dich vor der Fahrt einbuchen. Dafür gibt es drei Wege: das fest eingebaute Fahrzeuggerät, das automatisch abrechnet, die manuelle Einbuchung über Internet oder App, und seit Anfang 2026 zusätzlich eine teilautomatische Einbuchung für Fahrten innerhalb Deutschlands über die TollNow-App.

Wer mautpflichtig fährt, ohne einzubuchen, riskiert ein Bußgeld und muss die Maut nachzahlen. Kontrolliert wird automatisch über die Mautbrücken und mobil durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Bei einem größeren Fuhrpark lohnt sich das Fahrzeuggerät, weil es die Einbuchung abnimmt und nichts vergessen wird.

Regel für den Alltag: Sobald ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen mit einer mautpflichtigen Fahrt losfährt, muss die Einbuchung stehen. Kläre für jedes betroffene Fahrzeug einmal sauber, welcher Einbuchungsweg passt, dann läuft es von allein.

Was bedeutet die Maut für deine Kalkulation?

Die Maut macht bei betroffenen Fahrzeugen einen spürbaren Teil der Kilometerkosten aus, und den solltest du kennen, bevor du ein Angebot abgibst. Wer die 3.800 Euro Maut aus dem Rechenbeispiel nicht einpreist, verschenkt sie bei jedem Auftrag. Gerade bei den knappen Margen im Transportgeschäft entscheidet genau dieser Posten mit, ob eine Tour am Ende trägt.

Betriebsinhaberin am Laptop rechnet die Kilometerkosten einer Tour durch
Bei schweren Fahrzeugen gehört die Maut fest in die Kilometerkosten, bevor du ein Angebot abgibst.

Bleiben wir ehrlich. Die Maut rechnet dir keine Software automatisch aus, und eine direkte Anbindung an Toll Collect gibt es in TourlyOne nicht. Was eine Software für kleine Flotten dir abnimmt, ist der Blick auf deine echten Kosten pro Kilometer. TourlyOne misst den Spritverbrauch je Fahrzeug aus den Tankdaten, führt die Werkstattkosten je Fahrzeug und zeigt dir den Deckungsbeitrag pro Tour. Den Mautsatz deiner schweren Fahrzeuge rechnest du dabei selbst in deine Kilometerkosten ein und berücksichtigst ihn so im Angebots-Rechner.

So siehst du vor der Zusage, ob eine Tour mit einem mautpflichtigen Fahrzeug überhaupt trägt. Wie du deine Kilometerkosten sauber aufstellst, zeigen wir dir in Was kostet ein Sprinter pro Kilometer?. Und wenn ab 3,5 Tonnen auch die Frage nach dem Tacho aufkommt, klärt das Tachograph-Pflicht für Transporter.

TourlyOne ist für genau diese Betriebsgröße gebaut: kleine Transport- und Kurierflotten, die den Überblick behalten wollen, ohne eine IT-Abteilung dafür einzustellen. Touren, Fahrer-App und Abrechnung laufen im Browser zusammen. Server in Deutschland, DSGVO-konform, in einem Tag startklar.

Willst du sehen, wie deine Touren mit den echten Kosten pro Kilometer aussehen? Buch dir eine kurze Demo, kostenlos und unverbindlich: Demo buchen.

Häufige Fragen

Ist mein Sprinter mautpflichtig? Das hängt an Feld F.1 im Fahrzeugschein. Steht dort eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg oder weniger, ist dein Sprinter mautfrei. Das trifft auf die meisten klassischen Kastenwagen zu. Erst über 3.500 kg wird das Fahrzeug mautpflichtig, und auch nur, wenn du damit Güter beförderst.

Ab wann gilt die Maut für Transporter? Seit dem 1. Juli 2024 gilt die LKW-Maut schon ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Vorher begann die Pflicht erst bei 7,5 Tonnen. Bezahlt wird für Fahrten auf Autobahnen und Bundesstraßen, nicht auf allen Straßen. Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse in Feld F.1, nicht das tatsächliche Ladegewicht auf der jeweiligen Fahrt.

Hilft Ablasten auf 3,5 Tonnen gegen die Maut? Nein. Die Maut richtet sich nach dem Herstellerwert in Feld F.1, nicht nach dem eingetragenen Gesamtgewicht in Feld F.2. Ablasten senkt nur den Eintrag in F.2. Bleibt F.1 über 3,5 Tonnen, bleibt das Fahrzeug mautpflichtig. Ablasten kann sich für Steuer oder Führerscheinklasse lohnen, für die Maut bringt es nichts.

Sind Elektro-Transporter mautfrei? Ja. Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind bis zum 30. Juni 2031 von der Maut befreit. Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind unbefristet frei. Ab Juli 2031 ist für die übrigen ein reduzierter Infrastruktur-Satz von voraussichtlich rund einem Viertel vorgesehen. Bis dahin fährt ein emissionsfreier Transporter komplett ohne Maut.

Bekomme ich als Kurier- oder Speditionsbetrieb die Handwerkerausnahme? Nein. Die Ausnahme gilt nur für Handwerksbetriebe, die eigenes Material, Werkzeug oder selbst hergestellte Güter transportieren. Transportfahrten für Dritte, wie Kurier-, Paket- und Speditionsfahrten, sind ausdrücklich ausgenommen. Wer gewerblich Güter für andere befördert, fällt also nicht darunter und muss für betroffene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Maut zahlen.

Quellen

  • Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen und Handwerkerausnahme: balm.bund.de
  • ADAC, Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Für wen gilt die Handwerkerausnahme?: adac.de
  • Toll Collect, Maut für Lkw über 3,5 Tonnen (Mautsätze und Einbuchung): toll-collect.de
  • Bundesministerium für Verkehr (BMV), Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis Mitte 2031 verlängert: bmv.de
  • IHK Karlsruhe, Mautbefreiung bis 2031 und TollNow-App ab 2026: ihk.de

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Mautsätze und die Einstufung deines Fahrzeugs findest du bei Toll Collect und dem BALM. Für deinen konkreten Fall ist die zuständige Behörde maßgeblich.

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