„Unter 3,5 Tonnen muss ich mir um Lenkzeiten keine Gedanken machen." Diesen Satz hört man oft im Fuhrpark. Er stimmt nur zum Teil.
Für viele Sprinter stimmt er sogar gar nicht. Sobald dein Transporter mehr als 2,8 Tonnen wiegt und du gewerblich Güter fährst, greifen auch im reinen Inlandsverkehr feste Lenk- und Ruhezeiten. Ohne Tacho, aber mit klaren Regeln.
Das Problem: Gerade schwirren drei Gewichtsgrenzen durch die Branche, und die werden ständig verwechselt. Dieser Artikel sortiert das. Nach fünf Minuten weißt du, was für deine Fahrzeuge gilt.
Drei Zahlen, die ständig verwechselt werden
2,5 Tonnen, 2,8 Tonnen, 3,5 Tonnen. Drei Grenzen, drei völlig verschiedene Themen.
- 3,5 Tonnen ist die bekannte Grenze. Darüber ist dein Fahrzeug ein klassischer Lkw im Sinne der EU-Sozialvorschriften, mit digitalem Tachographen und den vollen Lenk- und Ruhezeiten.
- 2,5 Tonnen ist neu und betrifft nur den grenzüberschreitenden Verkehr. Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Transporter über 2,5 Tonnen einen Smart Tachographen, wenn sie gewerblich über die Grenze oder in Kabotage fahren. Rein im Inland ändert diese Grenze nichts.
- 2,8 Tonnen ist die Grenze, um die es hier geht. Sie steht in der deutschen Fahrpersonalverordnung und gilt im Inland, seit Jahren, unabhängig von der Grenze.
Genau die 2,8-Tonnen-Grenze geht gerade unter, weil alle über den neuen Tacho reden. Dabei betrifft sie viel mehr Betriebe.
Ab 2,8 Tonnen gilt die Fahrpersonalverordnung
Die Fahrpersonalverordnung, kurz FPersV, ist das deutsche Regelwerk für Lenk- und Ruhezeiten unterhalb der EU-Schwelle. Sie gilt für Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 bis 3,5 Tonnen. Anhänger zählen mit.
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Das Fahrzeug hat mehr als 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
- Du beförderst gewerblich Güter, also für Geld, nicht privat.
- Die Fahrt läuft im Inland. Kommt die Grenze dazu, kommt der Tacho dazu, dazu unten mehr.
Trifft das zu, gelten für deine Fahrer dieselben Kern-Lenkzeiten wie für einen Lkw-Fahrer. Die FPersV verweist dafür direkt auf die EU-Verordnung 561/2006.
Diese Lenk- und Ruhezeiten gelten dann
Die Eckwerte kennst du vielleicht schon vom Lkw:
- Höchstens 9 Stunden Lenkzeit am Tag. Zweimal pro Woche darf es auf 10 Stunden gehen.
- Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrt eine Pause von mindestens 45 Minuten. Teilbar in 15 plus 30 Minuten.
- Mindestens 11 Stunden Ruhe am Tag. Ein paarmal pro Woche darf sie auf 9 Stunden verkürzt werden.
- In der Woche höchstens 56 Stunden Lenkzeit, in zwei Wochen zusammen höchstens 90.
Wer sonst durchgezogen hat, bis die letzte Sendung raus war, muss umdenken. Und die Grenzen hängen am Fahrer, nicht am Fahrzeug. Wer zwischendurch den Sprinter wechselt, nimmt seine Zeiten mit.

Kein Tacho, aber das Tageskontrollblatt
Jetzt der Unterschied zum Lkw. Im Inland brauchst du für den Transporter unter 3,5 Tonnen keinen Tachographen. Aufgezeichnet wird trotzdem, nur eben von Hand.
Das Mittel dafür heißt Tageskontrollblatt. Für jeden Tag hält der Fahrer fest:
- Name und Datum
- Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge
- Ort bei Beginn und Ende der Fahrt
- Kilometerstand am Anfang und am Ende
- Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Die Blätter sammelst du im Betrieb ein und bewahrst sie ein Jahr lang auf. Der Fahrer hat die laufenden Aufzeichnungen dabei, damit er sie bei einer Kontrolle vorzeigen kann. Wer ein Fahrzeug ohnehin mit einem Tacho ausgerüstet hat, darf auch dessen Aufzeichnungen nutzen. Pflicht ist der Tacho im Inland aber nicht.
Wann du ausgenommen bist, und wann nicht
Es gibt Ausnahmen. Nur passen sie selten auf eine Transport- oder Kurierfirma.
Die bekannteste ist die Handwerkerregelung. Wer Material, Werkzeug oder Maschinen zum eigenen Einsatzort fährt und für den das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, fällt raus. Der Klempner mit dem Werkzeug im Sprinter also. Nicht der Kurierfahrer, der den ganzen Tag Sendungen ausliefert. Bei ihm ist das Fahren genau die Haupttätigkeit. Eine feste Kilometergrenze um den Betrieb gibt es dafür übrigens nicht mehr.
Klar ausgenommen sind Fahrzeuge bis einschließlich 2,8 Tonnen. Für die gilt die FPersV nicht. Ein Sprinter mit 2,8 Tonnen oder weniger zulässigem Gesamtgewicht braucht kein Tageskontrollblatt.
Ein Punkt bleibt aber immer bestehen. Für angestellte Fahrer gilt zusätzlich das Arbeitszeitgesetz, egal wie schwer das Fahrzeug ist. Es begrenzt die tägliche Arbeitszeit, schreibt Pausen vor und verlangt eine Ruhezeit von 11 Stunden. Unter 2,8 Tonnen bist du also nicht regelfrei, nur eben nicht in der FPersV.

Und wenn du über die Grenze fährst?
Dann kommt eine zweite Regel obendrauf. Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Transporter über 2,5 Tonnen im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotage einen digitalen Tachographen der zweiten Generation. Das ist ein anderes Thema als die FPersV und kann sich mit ihr überschneiden.
Ob dein Fahrzeug betroffen ist, hängt an einer einzigen Frage: Fährst du über die Grenze oder nur im Inland? Wir haben das im Detail aufgeschrieben in Tachograph-Pflicht für Transporter ab 1. Juli 2026.
Was das für deine Planung heißt
Die Regeln sind das eine. Sie im Alltag einzuhalten, ist das andere. Und das entscheidet sich nicht auf der Straße, sondern am Schreibtisch.
Nimm eine Tour, die nur ohne Pause und mit ausgereizter Tagesgrenze aufgeht. Der Verstoß steckt dann schon im Plan, lange bevor der Fahrer den Schlüssel dreht. Wer Pausen und Ruhezeiten dagegen von Anfang an einrechnet, hat die halbe Miete.
Genau hier setzt eine Software für kleine Flotten an. Nicht beim Tacho, den baut dir keine Software ein. Sondern bei allem davor und danach:
- Touren so planen, dass die 4,5-Stunden-Marke und die Tagesgrenze passen, statt es im Kopf zu überschlagen.
- Fahrer, Fahrzeuge und Zeiten an einem Ort, statt auf Zetteln und in drei Excel-Tabellen.
- Arbeitszeiten der Fahrer sauber erfassen, damit du bei einer Kontrolle nicht suchen musst.
Das Tageskontrollblatt selbst füllt weiter der Fahrer aus, das nimmt ihm keiner ab. Aber die Planung drumherum entscheidet, ob am Ende auch das draufsteht, was erlaubt ist.
TourlyOne ist auf genau diese Größenordnung zugeschnitten: der Handvoll bis mehreren Dutzend Sprinter, deren Chef den Laden noch selbst überblickt und keine eigene IT dafür aufbauen will. Dispo, Fahrer-App und Abrechnung stecken in einem Browser-Login. Die Daten liegen auf Servern in Deutschland, DSGVO-konform, und der Betrieb ist an einem Tag eingerichtet.
Willst du sehen, wie deine Tourenplanung mit eingerechneten Pausen aussieht? Buch dir eine kurze Demo, kostenlos und unverbindlich: Demo buchen.
Häufige Fragen
Mein Transporter wiegt genau 2,8 Tonnen. Gilt die FPersV? Nein. Die Verordnung greift erst über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Bei genau 2,8 Tonnen oder darunter bist du außerhalb der FPersV. Für angestellte Fahrer bleibt aber das Arbeitszeitgesetz.
Ich fahre nur im Inland. Brauche ich einen Tachographen? Nein. Im Inland reicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen das handschriftliche Tageskontrollblatt. Ein Tacho wird erst bei grenzüberschreitenden Fahrten über 2,5 Tonnen Pflicht.
Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufheben? Der Betrieb bewahrt die Tageskontrollblätter ein Jahr lang auf, nachdem der Fahrer sie abgegeben hat. Der Fahrer führt die laufenden Aufzeichnungen mit.
Gilt die Handwerkerregelung für meine Kurierfahrten? In der Regel nicht. Die Ausnahme greift, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, etwa beim Handwerker mit Werkzeug. Wer gewerblich Sendungen für Kunden ausfährt, für den ist das Fahren die Haupttätigkeit. Dann gilt die FPersV.
Wen trifft ein Verstoß? Nicht nur den Fahrer. Bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten oder die Aufzeichnungspflicht kann auch der Unternehmer belangt werden. Deshalb gehört die Kontrolle in den Betrieb, nicht nur ins Fahrerhaus.
Quellen
- Fahrpersonalverordnung (FPersV), § 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr: gesetze-im-internet.de
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Fahrpersonalrecht: balm.bund.de
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten (auf die § 1 FPersV verweist), Zusammenfassung bei EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall ist die zuständige Behörde maßgeblich.
Schluss mit Excel-Chaos in der Disposition.
TourlyOne bündelt Aufträge, Touren, Fahrer-App und Live-GPS auf einer Plattform.
Demo buchen